Beitragsordnung

Beitragsordnung RCCars Bergisch Born e.V.

nach § 7 der Satzung vom 03.12.2006

Die folgenden Beiträge und Gebühren wurden auf der Mitgliederversammlung vom 18.02.2008 beschlossen und sind mit Wirkung vom 01.01.2008 an gültig.

1. Aufnahmegebühr (einmalig)

 a.

Erwachsene

50,00 EUR

 b.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

30,00 EUR

    

2. Jahresbeiträge

2.1 aktive Mitglieder

 a.

aktive Mitglieder

50,00 EUR

 b.

aktive Mitglieder unter 18 Jahren, Schüler, Auszubildende

30,00 EUR

 c.

Familienbonus für aktive Familien; das erste (älteste) Mitglied zahlt den vollen Beitrag, jedes weitere Mitglied erhält 50% Ermäßigung.

 

2.2 passive Mitglieder

 
 a.passive Mitglieder

30,00 EUR

 b.

passive Mitglieder unter 18 Jahren, Schüler, Auszubildende

20,00 EUR

 

c.

Familienbonus für passive Familien; das erste (älteste) Mitglied zahlt den vollen Beitrag für passive Mitglieder, jedes weitere Mitglied zahlt

10,00 EUR

2.3 Jahresbeiträge DMC

 a.

Erwachsene

30,00 EUR

 b.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

10,00 EUR

 c.

Bei einer Neuaufnahme in den DMC zahlen Erwachsene einmalig 10,00 EUR an den DMC, bei Kindern und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Aufnahmegebühr.

 
2.4

In den Jahresbeiträgen sind die Gebühren für die Vereinsversicherung und den Sportbund Remscheid bereits enthalten. Die Beiträge für den DMC sind nicht im Jahresbeitrag enthalten und müssen von den entsprechenden Vereinsmitgliedern auf das Konto des Vereins überwiesen werden. Der Verein wird die Beiträge dann geschlossen an den DMC weiterleiten.

 
2.5

Bei einem Eintritt im 2. Halbjahr ermäßigt sich der Vereinsjahresbeitrag für das Beitrittsjahr um 50%.

 
    

3. Trainingsgebühren

 

Die Trainingsgebühr, die für die Nutzung der Vereinsanlage (aufgebaute Rennstrecke) erhoben wird, beträgt pro Trainingseinheit (Tag) für

 
 a.

passive Mitglieder

2,50 EUR
 b.

Nichtmitglieder

5,00 EUR
 c.

Tritt ein Nichtmitglied in den Verein ein, können auf Antrag, die im laufenden Jahr gezahlten Trainingsgebühren auf die Aufnahmegebühr bis zu 30,00 EUR angerechnet werden.

 
    
4. Säumnisgebühren
 a.Rücklastschrift (die erteilte Lastschrift wird automatisch gelöscht)15,00 EUR
 b.1. Mahnung10,00 EUR
 c.2. Mahnung20,00 EUR